Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.
1. Allgemeines
Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen, auch solche des Bestellers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Mit Aufgabe der Bestellung erklärt der Besteller sein Einverständnis zur Annahme dieser Bedingungen.
2. Preise und Auftragserteilung
Bestellungen des Käufers gelten nach telefonischer Bestätigung, E-Mail, Faxeingang oder Postzustellung an uns für verbindlich eingegangen. Wir haften keinesfalls für Fehl-, Minder- oder Mehrlieferung, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfange der Auftraggeber. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Werden Zubehörteile jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer Angaben des Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadensersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen. Wir liefern stets zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Die Preise verstehen sich ab Lager Hamburg ausschließlich Verpackung und sonstiger Spesen. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir vom Tage der Zielüberschreitung ab in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank Verzugszinsen. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Hamburg auf Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend. Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorkasse. Wir behalten uns eine Teillieferung vor, vorausgesetzt ist, daß die Teillieferung im einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann. Sollten bestellte Waren nicht angenommen werden, berechnen wir grundsätzlich 30% des Brutto-Warenwertes als Aufwandsentschädigung zzgl. angefallene Fracht-, Verpackungs- und Lagerkosten. Eine Haftung für die Ermittlung des günstigsten Versandweges können wir nicht übernehmen.
3. Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von uns innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht. Für Bestellungen, die nicht zur ständigen Lagerware gehören, und wir Abrufe direkt ab Hersteller für Sie tätigen, können wir nur nach Liefermöglichkeit des einzelnen Herstellers versenden. Wir sind berechtigt, vereinbarte Lieferzeiten zu überschreiten und neu zu benennen. Bei Eintreten von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei höherer Gewalt, steht uns frei, die Lieferung für die Zeit der Behinderung zu verschicken, oder ganz bzw. teilweise zu streichen. Ein ursächlicher Zusammenhang muß nicht nachgewiesen werden. Als ein nicht von uns zu vertretender Umstand ist auch anzusehen, wenn ohne unser Verschulden uns oder unseren Lieferanten die Lieferung erschwert, unmöglich oder nur unter Verlust möglich gemacht wird. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadensersatz wegen verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.
4. Transportrisiko
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen. Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den durch das Transportunternehmen anerkannten Schaden (Kopie des Schadensprotokolls bitte sofort einsenden) leisten wir umgehenden Ersatz. Der Gegenwert unserer Rechnung ist direkt an uns zu begleichen und Ihrerseits dem Transportträger zu belasten.
5. Gewährleistung
Die Waren sind sofort nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Erkennbare Mängel sind sofort, spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Gewährleistungsansprüche sind beschränkt auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Lieferers. Die Gewährleistungspflicht erlischt bei Waren, die von fremder Seite bearbeitet wurden, bei Waren, die nicht von einer autorisierten Fachwerkstatt verbaut wurden und in Fällen besonderer Beanspruchung (z.B. Sportveranstaltungen). Bei Liefergegenständen ohne Straßenzulassung besteht generell keine Garantie. Wir behalten uns vor, Reklamationen direkt an den Hersteller abzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz. Generell ausgeschlossen sind alle Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. fachgerechte und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Teile. Für die bei Verwendung im Straßenverkehr erforderliche TÜV-Abnahme von Zubehör jeglicher Art übernehmen wir keine Gewähr.
6. Rücknahme von Waren
Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen. Eine Kopie der Kaufrechnung muß beigefügt werden. Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sowie Teile ohne TÜV sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber von Einzel- oder Sonderanfertigungen verpflichtet sich, die angefallenen Kosten bis zum Zeitpunkt der Stornierung zu übernehmen. Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben. Die Rücknahme von Waren aller Art ist normalerweise ausgeschlossen. Bei sonstiger, ausnahmsweise vereinbarter Rücknahme wird der Auftraggeber grundsätzlich mit 30% Bearbeitungsgebühr belastet und es erfolgt eine Gutschrift. Waren mit einem Nettowarenwert unter 50EUR werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Es ist keine Barauszahlung möglich.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung. Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Der Käufer darf jedoch ungeachtet der Eigentumsvorbehalte die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern, aber ohne unsere Zustimmung einem Dritten weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Wird die Ware vor Bezahlung bzw. Erlös des Schecks weiterveräußert, so gilt der dafür erzielte Erlös ohne weiteres als an uns abgetreten. Der Erlös ist gesondert für uns aufzubewahren bzw. lediglich zur Abdeckung unserer Forderungen zu verwenden.
8. Haftung
Schadensersatzansprüche an den Verkäufer durch umgerüstete Fahrzeuge jeglicher Art sind ausgeschlossen. Der Einbau der bei uns bestellten Produkte muß durch eine Fachwerkstatt erfolgen. Bei Garantieansprüchen kann ein Nachweis (z.B. Montagerechnung der Werkstatt) zum Ersatz verlangt werden. Durch den Einbau bzw. Montage der Kaufgegenstände kann die ABE bzw. die Zulassung des umgebauten KFZ erlöschen. Es ist ausschliesslich Sache des Käufers, sich erforderlicherfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach der StVZo dürfen KFZ nicht im Geltungsbereich der StVZo geführt und verwendet werden. Kaufgegenstände mit ABE (eintragungsfrei) bzw. Teilegutachten (über amtlich anerkannten Sachverständigen einzutragen) sind dementsprechend gekennzeichnet. Falls keine ABE oder Teilegutachten vorliegt, kann die Gültigkeit eventuell durch eine Sonder- oder Einzelabnahme erlangt werden. Auch Sache des Käufers ist es, Auflagen der Teilegutachten vor dem Kauf, jedoch spätestens vor dem Einbau, zu überprüfen. Der Käufer allein muß die Richtlinien bzw. Änderungen der im Teilegutachten aufgeführten Paragraphen aufkommen. Auch ein TÜV-Teilegutachten kann in gesonderten Fällen eine Sonderabnahme der Dekra erforderlich machen. Nicht bei allen Waren ist eine detaillierte Einbauanleitung enthalten, wodurch diese, gerade Waren mit hohen Sicherheitsaspekt, einer fachmännischen Montage bedürfen.
9. Anwendbares Recht
Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer, gilt das aktuelle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenen Rechte und Pflichten beider Vertragspartner ist ausschließlich Hamburg vereinbart.
10. Allgemeines
Die Bedingungen gelten ab sofort. Durch das Erscheinen der neuesten Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit. Die Nichtigkeit der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen sowie Zusicherung aller Art bedürfen der Schriftform.
Rechtshinweise:
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